Jahresbericht 2022

24 | BStBK-Jahresbericht 2022 nichtfinanzieller Informationen (CSR-Richtlinie). Die erste Stufe der Richtlinie tritt frühestens ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet die betroffenen Unternehmen, umfangreichere Inhalte zu berichten. Die BStBK kritisierte in ihrer Stellungnahme vom 8. August 2022, dass die Standardentwürfe viel zu komplex und umfangreich seien. Bedenklich sei auch, dass die in den Entwürfen geplanten Berichts- und Offenlegungspflichten teilweise deutlich über die Vorgaben der CSR-Richtlinie hinausgehen und zum Teil nicht mit der nationalen Gesetzgebung im Einklang stehen. Ebenfalls könnte so die Freigabe wirtschaftlich sensibler Informationen zum Nachteil der europäischen Unternehmen eingefordert werden. Darüber hinaus seien die umfangreichen Pflichten aus Sicht der BStBK in dieser Form insbesondere für mittelständisch geprägte, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen schlicht nicht leistbar. Das stelle die Unternehmens- und Steuerberatungspraxis vor große Herausforderungen. Nach Auffassung der BStBK sollten die Standards stattdessen global abgestimmt werden, auf bestehenden Vorgaben aufbauen und internationale Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Blick behalten. So sei von Beginn an eine hohe internationale Harmonisierung möglich. Ende 2022 wurden die Standardentwürfe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung überarbeitet und von der EU-Kommission an ihre Mitgliedstaaten mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt. Die BStBK nutzt die Gelegenheit, ihre Kritikpunkte auch gegenüber dem BMJ vorzutragen. Die EU-Kommission verabschiedet die Europäischen Standards voraussichtlich bis Ende Juni 2023. [ 16 ] – Digitaler Finanzbericht Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein bundesweiter Standard für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen der Unternehmen an die am Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen. Jahresabschlüsse können an die teilnehmenden Banken und Sparkassen mit dem digitalen Verfahren übertragen und somit Medienbrüche vermieden werden. Eine Übermittlung der Jahresabschlüsse in gedruckter Form an die Finanzinstitute wird damit entbehrlich. Um den Nutzen dieses Standards für den Berufsstand zu erhöhen, setzte sich die BStBK von Beginn an für den sogenannten „Rückkanal“ ein und engagierte sich bei dessen Ausgestaltung. 2022 begann die Testphase zur Einführung des Rückkanals. Im Laufe des Jahres 2023 sollen dann immer mehr Banken und Sparkassen sowie Softwareanbieter*innen in die Nutzung eingebunden werden. Dadurch können die Kanzleien künftig von Übermittlung von Kreditparametern sowie Zins- und Tilgungsplänen in strukturierter Form durch die Banken bzw. Sparkassen profitieren.

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