Verkehr-, Verbrauch- und Substanz­­steuern

Zahlreiche Steuer­arten werden in Verkehr-, Verbrauch- und Substanz­steuern untergliedert. Zu den wichtigsten Steuern gehören für den Berufsstand der Steuerberater die Grund­erwerb­steuer, die Erbschaft- und Schenkung­steuer und die Grund­steuer.

Grundsteuer

2019 wurde eine umfassende Grund­steuer­­reform auf den Weg gebracht. Die Bundes­­steuer­­berater­­kammer hat dieses Verfahren seit Beginn intensiv begleitet und ein besonderes Augen­merk auf die praktische Umsetz­barkeit und Recht­­mäßigkeit gelegt.
 

Erbschaft- und Schenkung­steuer

Die Erbschaft- und Schenkung­steuer durchlief in der letzten Dekade viele Reformen. Der Gesetzgeber war wiederholt durch Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts gefordert, eine verfassungs­konforme Reform auf den Weg zu bringen. Die Änderungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkung­steuerrechts werden auch zukünftig kritisch von der Bundes­steuer­berater­kammer begleitet.
 

Grunderwerb­steuer

Besonderen Beratungsbedarf bei der Grunderwerbsteuer gibt es zum Beispiel in den Fällen, wo ein Wechsel im Gesellschafter­bestand einer grund­besitzenden Personen­gesellschaft vollzogen wird. Auch bei Immobilien­schenkungen unter Auflage sind Steuer­berater erster Ansprech­partner bei der Beratung im Rahmen der Grunderwerb­steuer.
 

Bewertungsrecht

Das Bewertungsgesetz als sog. Mantelgesetz gewährleistet steuerarten­übergreifend rechts­einheitliche Bewertungs­maßstäbe. Die Bewertungs­maßstäbe und Berechnungen können bei vermeintlich kleinen Sach­verhalten schnell komplex werden. Steuer­berater kennen sich in den unterschiedlichen Einzelsteuer­gesetzen hervorragend aus und sind auch kompetente Ansprech­partner in Bewertungs­fragen.


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