Ertrag­steuern

Zu den Ertrag­steuern gehören alle Steuern, die das Einkommen oder den Gewinn besteuern. Das sind in erster Linie die Einkommen­steuer für natürliche Personen und Personen­unternehmen und die Körperschaft­steuer, die von juristischen Personen wie der GmbH oder der Aktien­gesellschaft erhoben wird. Jeder Steuer­pflichtige, gleich welcher Rechts­form, soll im Verhältnis zu seinem Ein­kommen und damit seiner Leistungs­fähigkeit Steuern entrichten. Die Gleich­mäßig­keit der Besteuerung ist wesent­licher Bestandteil der Steuer­gerechtigkeit. Dafür setzt sich die Bundes­steuer­beraterkammer ein und leistet u. a. durch ihre Stellungnahmen einen wert­vollen Beitrag zum Büro­kratie­abbau und setzt Akzente für eine Modernisierung des Unternehmens­steuer­rechtes.


Bitte benutzen Sie die Such- und Filterfunktion für eine gezielte Auswahl.

Filter

Beiträge pro Seite

  • 5
  • 10
  • 15

Ergebnisse:   Seiten    Dateien

Format

Zeitraum

  • Inkludieren
  • Exkludieren
  • Ausschließlich

Suche


Keine Daten gefunden