Leit­bild der Steuer­berater­kammern

Die Steuer­berater­kammern sind die berufliche Selbst­verwaltung aller in ihrem Kammer­gebiet nieder­gelassenen Steuer­berater und Steuer­beraterinnen. Als Körper­schaften des öffentlichen Rechts nehmen sie die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertreten die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Ihr Ziel ist es, den steuer­beratenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuer­rechtspflege zu fördern, weiter­zuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei sind sie besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet.

Als Ratgeber und Dienst­leister unterstützen sie ihre Mitglieder in Fragen der Berufs­ausübung. Sie sorgen für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fort­bildung für Berufs­angehörige und deren Mitarbeiter. Die Qualität der Berufs­­ausübung sichern sie durch Beratung und Berufs­aufsicht. Darüber hinaus begleiten sie die Entwicklung neuer Beratungs­felder, fördern den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegen­schaft und pflegen den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.

In der Vertretung der beruflichen Interessen der Steuer­berater und Steuer­berate­rinnen arbeiten die 21 Steuer­berater­kammern mit der Bundes­steuer­berater­­kammer eng zusammen.

Sie ist die gesetzliche Spitzen­organisation der Steuer­berater­kammern und vertritt die Interessen des Berufs­stands in seiner Gesamtheit im In- und Ausland. Sie koordiniert die Meinungs­bildung zwischen den Steuer­berater­kammern und führt Entscheidungen zu berufs­rechtlichen und den Beruf betreffenden Angelegen­heiten herbei, die sie an den Gesetz­geber und an andere Institutionen weiterleitet. In ihren Stellung­nahmen zu steuer­rechtlichen Fragen achtet die Bundes­steuer­berater­­kammer vor allem auf die Ausgewogenheit zwischen beabsichtigter Wirkung und praktischer Umsetzbarkeit. Weitere zentrale Aufgaben sind der Erlass und die Fort­entwicklung der Berufs­ordnung sowie die Förderung der beruflichen Fort­bildung und der Qualität der Berufs­ausübung.

Als berufliche Selbst­verwaltung schaffen die Kammern die Rahmen­bedingungen für eine erfolgreiche Berufs­ausübung der Angehörigen des steuer­beratenden Berufs in Deutschland.