Auftrags­verarbeiter

Die BStBK verarbeitet im Rahmen der Vollmachts­datenbank personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftrags­verarbeitung). Gemäß Nutzungs­vertrag zur Anwendung Vollmachts­datenbank der BStBK erteilt der Kunde der BStBK die allgemeine Genehmigung, weitere Auftrags­verarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist die BStBK berechtigt, die personenbezogenen Daten - unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften - an Dienstleister in einem Drittland zu übermitteln. Eine Übersicht über die von der BStBK eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter finden Sie hier.