Daten­schutz

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Steuerberater sind verpflichtet, u. a. über den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu informieren, dies zu dokumentieren und nicht mehr benötigte Daten fristgemäß zu löschen.

Die BStBK unterstützt den Berufsstand bei der Umsetzung der DSGVO in der Praxis. Hierfür erarbeitete sie gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) konkrete Hinweise, Muster und Praxishilfen für Steuerberater. Diese enthalten u. a. die wichtigsten To-Dos und Vorlagen zur Umsetzung des aktuellen EU-Datenschutzrechts in den Steuerberatungskanzleien sowie weitere Informationen zu den damit einhergehenden Informations- und Auskunftspflichten.

Neben der praktischen Unterstützung der Berufsangehörigen begleitet die BStBK die inhaltliche Diskussion der Auslegung des neuen Datenschutzrechts und regt die Präzisierung von Unklarheiten an, um den Berufsstand zu entlasten. Die BStBK ist am Informationsaustausch der Kammern und Verbände mit dem BMI, dem BMWi sowie den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt und vertritt die Interessen des Berufsstandes bei der zukünftigen europäischen und nationalen Datenschutzgesetzgebung.