Aus- und Fort­bild­ung

Steuer­fach­angestellter

Steuerfach­angestellte sind eine wertvolle Unter­stützung für Steuer­beraterinnen und Steuerberater und suchen gemeinsam mit ihnen nach den besten Lösungen für den Mandanten­kreis.

Bereits während der dreijährigen Ausbildung erlernen StFA das nötige Fach­wissen und erhalten einen Überblick über die Verwaltungs­abläufe sowie das Berufsfeld. Sie unterstützen beim Rechnungs­wesen, werten bei der Finanzbuch­haltung laufende betriebs­wirtschaftliche Ergebnisse aus und bereiten Jahres­abschlüsse vor. Zudem helfen sie Steuer­beratern bei der Erstel-lung von Steuerer­klärungen für Unternehmen und Privat­personen sowie prüfen die Steuer­bescheide des Finanz­amtes für die Mandant­schaft. Neben der Tätigkeit in der Kanzlei lernen StFA in der Berufs­schule das nötige Know-how zu Steuern, Wirtschafts­recht, Betriebswirt­schaft und Rechnungs­wesen.

Die Ausbildung ist seit einer Neuord­nung nun auch viel digitaler – "Steuerfachan­gestellte Reloaded" sozusagen. StFA arbeiten an modernen Arbeitsplätzen mit spezieller Fach­software, weil viele Geschäftsprozesse zwischen Finanz­verwaltung, Mandanten­unternehmen und Steuerberater­kanzleien digital verlaufen.

Eingangsqualifikation für eine Ausbildung ist ein qualifizierter Schul­abschluss. Da die Ausbildung zu den anspruchs­vollsten zählt, hat man mit dem Abitur bzw. der Fachhoch­schulreife allerdings noch bessere Chancen.

Eine erfolgreich abgelegte StFA-Prüfung bildet den Grundstein für weitere berufliche Ent­wicklungen: So können Steuerfachan­gestellte sich in zahlreichen Fortbildungen weiterbilden, wie dem Steuerfachwirt oder den Fach­assistenten Lohn und Gehalt (FALG), Rechnungswesen und Controlling (FARC), Land- und Forst­wirtschaft (FALF) bzw. Digi­talisierung und IT-Prozesse (FAIT). Nach acht Jahren Berufs­erfahrung können sie auch zur Steuer­beraterprüfung zugelassen werden.

Weitere Informa­tionen zur Ausbildung und zu anderen beruflichen Fotbildungs­möglichkeiten sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.
 

Steuer­fachwirt

„Steuerfachwirt*in“ ist eine Fortbildungs­prüfung, die bei den Steuerberater­kammern erlangt werden kann. Steuerberater­innen und Steuerberater sind im Kanzleialltag auf Unterstützung von fortgebildeten Mitarbeitern insbesondere in den Bereichen des allge­meinen und besonderen Steuer­rechts und im Rechnungs­wesen angewiesen.

StFW wenden u. a. Steuerrecht in den relevanten Steuer­arten an, bereiten komplexe Steuererklärungen und Steueran­meldungen vor und kennen die Grundsätze zur ordnungs­mäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff (GoBD).

Der StFW öffnet die Türen zu verantwortungsvolleren Tätigkeiten, zum Beispiel als Büro- und Kanzleileitung. Außerdem können Kanzlei­mitarbeiter auch schneller mehr erreichen: Mit der Fortbildung benötigen sie insgesamt nur noch sechs Jahre praktische Tätigkeit, bevor sie die Steuerberater­prüfung ablegen können.

Die Fortbildung richtet sich u. a. auch an Mitarbeiter, die Steuerberater werden wollen. Die Fortbild­ungen zum Fachassisten­ten Lohn und Gehalt (FALG), Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) bzw. Rechnungs­wesen und Controlling (FARC) und Fachassistent Land- und Forst­wirtschaft (FALF) bieten ebenfalls gute Karriere­chancen. Diese richten sich gezielt an Mitarbeiter, die sich auf ein bestimmtes Fach­gebiet spezialisieren möchten. Alle Fortbild­ungen sind kombinierbar.

Durch eine Änderung der Prüfungs­inhalte wird es ab 2023 möglich sein, sich eine erfolgreich bestandene FARC-Prüfung bei der StFW-Prüfung anrechnen zu lassen. Dadurch muss die BWL-Klausur bei der StFW-Prüfung nicht mehr abgelegt werden.

Nähere Infos zu den Vorberei­tungs­­kursen, zur Prüfungs­­institution sowie den Prüfungs­orten sind bei den örtlichen Steuer­berater­­kammern erhältlich. Eine Übersicht der regionalen Steuerberater­kammern finden Sie hier: Steuerberaterkammern

Weitere Informationen zu den beruflichen Fortbildungs­möglichkeiten und der Steuerfachan­gestellten­ausbildung sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.

Fach­assistent Digitali­sierung und IT-­Prozesse

„Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse“ ist eine neue Fortbildung, die von den Steuerberater­kammern angeboten wird. In der „Dreiecks­beziehung“ zwischen Steuerberater­kanzlei, Mandanten­unternehmen und Finanz­verwaltung verfügen die FAIT über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäfts­prozesse, Arbeits­abläufe sowie die damit verbundenen Daten­flüsse und Schnittstellen für und mit der Kanzlei­führung zu steuern.

Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Mitarbeiter Steuerberater­innen und Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterent­wicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruch­freien Daten- und Informations­austausch sicherstellen können. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen hohen Mehrwert.

In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung Kenntnisse insbesondere in der Automati­sierung vermittelt, die Grundsätze zur ordnungs­mäßigen Führung und Aufbe­wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) angewendet oder Prozess­beschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbar­keit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrens­dokumentationen) beurteilt und entwickelt werden. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrens­recht dar. Die Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kennt­nissen haben daher einen besonderen Stellen­wert.

Der FAIT richtet sich an Steuerfach­angestellte, die mindestens ein Jahr in einer Steuerbera­terkanzlei gearbeitet haben, über ein Grund­verständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. Gute Kommunikations­fähigkeiten sind hierbei von Vorteil. Auch Hochschul­absolventen eines mindestens dreijährigen betriebs­wirtschaftlichen Studiums mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungs­wesens können die Prüfung ablegen.

Die Prüfung zum FAIT gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Hierbei wird das Erlernte zur abgaben- und verfahrens­rechtlichen Beurteilung digitaler Arbeits­prozesse, zur Automatisierung, zu digitalen Arbeits­abläufen in der Kanzlei sowie im Mandats­verhältnis und der Zusammenarbeit mit Finanz­behörden und Dritten abgefragt.

Der FAIT ist mit weiteren Fortbildungs­angeboten der Steuerberater­kammern, wie den Fach­assistenten Lohn und Gehalt (FALG), Rechnungs­wesen und Controlling (FARC) bzw. Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar.

Nähere Infos zu den Vorberei­tungs­­kursen, zur Prüfungs­­institution sowie den Prüfungs­orten sind bei den örtlichen Steuer­berater­­kammern erhältlich. 

Eine Übersicht der regionalen Steuerberater­kammern finden Sie hier: Steuerberaterkammern

Weitere Informationen zu den beruflichen Fortbildungs­möglichkeiten und der Steuerfachan­gestelltenausbildung sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.

Fach­assistent Rechnungs­wesen und Con­trolling

„Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling“ (FARC) ist ein eine Fortbildungsprüfung, die bei den Steuerberaterkammern seit dem Jahr 2019 erlangt werden kann.

Der Tätigkeits­schwerpunkt des Fachassistenten liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, Jahresabschluss­erstellung sowie  Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschluss­analyse, Finanzierung.

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Verstärkt fragt die Mandant­schaft betriebswirtschaftliche Unterstützung in der Unternehmens­führung nach. Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nach­bereiten. Der FARC bietet somit eine attraktive Aufstiegs­chance.

Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungs­wesens tätig waren, können die FARC-Prüfung ablegen. Auch Hoch-schulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums mit min-destens zwei Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungs­wesens erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Durch eine Änderung der Prüfungsinhalte wird es ab 2023 möglich sein, sich eine erfolgreich bestandene FARC-Prüfung bei der StFW-Prüfung anrechnen zu lassen. Dadurch muss die BWL-Klausur bei der StFW-Prüfung nicht mehr abgelegt werden.

Die Fortbildung ist mit weiteren Angeboten der Steuerberater­kammern, wie den Fachassisten­ten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT), Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungsab­schlüsse bieten gute Karrierechancen.

Nähere Infos zu den Vorberei­tungs­­kursen, zur Prüfungs­­institution sowie den Prüfungs­orten sind bei den örtlichen Steuer­berater­­kammern erhältlich. Eine Übersicht der regionalen Steuerberater­kammern finden Sie hier: Steuerberaterkammern

Weitere Informationen zu den beruflichen Fortbildungsmöglichkeiten und der Steuerfachangestellten­ausbildung sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.

Fachassistent Lohn und Gehalt

„Fachassistent*in Lohn und Gehalt“ ist ein Berufstitel im Bereich des Lohnwesens, der bereits seit dem Jahr 2014 bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann.

Mit der wachsenden Komplexität der Entgeltab­rechnungen ist die Mandantschaft in den vergangenen Jahren zunehmend an einer Beratung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungs­beitragsrecht interessiert. Insbesondere suchen sie häufig Unterstützung bei Lohn- und Gehalts­fragen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die u. a. Lohn- und Gehaltsab­rechnungen bearbeiten. Für Mitarbeiter bietet die Fortbildung so eine attraktive Aufstiegs­chance.

Die Tätigkeits­schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozesse der Entgeltab­rechnung. Die Fortbildung zum FALG kann bereits zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Steuerfachan­gestelltenausbildung begonnen werden. Alle Fortbildungsinteressierten mit einer kaufmännischen Ausbildung müssen eine praktische Erfahrung von mindestens vier Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungs­wesens und davon mindestens drei Jahre in einer Steuerberatungs­kanzlei nachweisen, die überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltab­rechnung absolviert wurden.

Die Fortbildung ist mit weiteren Angeboten der Steuerberater­kammern, wie den Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT), Land- und Forstwirtschaft (FALF) bzw. Rechnungs­wesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungs­abschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Nähere Infos zu den Vorberei­tungs­­kursen, zur Prüfungs­­institution sowie den Prüfungs­orten sind bei den örtlichen Steuer­berater­­kammern erhältlich. Eine Übersicht der regionalen Steuerberater­kammern finden Sie hier: Steuerberaterkammern

Weitere Informationen zu den beruflichen Fortbildungs­möglichkeiten und der Steuerfachan­gestelltenausbildung sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.

Fach­assistent Land-­ und Forst­wirtschaft

„Fachassistent*in Land- und Forstwirtschaft“ ist eine neue Fortbildung, die sich speziell an Mitarbeiter in Landwirtschaftlichen Buchstellen richtet und seit dem Frühjahr 2021 durch eine Prüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann.

Die Fortbildung ist in enger Zusammen­arbeit mit dem Hauptverband der Landwirt­schaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.

Der Tätigkeitsschwer­punkt der Fortbildung liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirt­schaftlichen Mandaten. Zum Aufgaben­bereich gehören beispielsweise die Ermittlung und Bewertung der Einkünfte von land- und forstwirt­schaftlichen Betrieben, die Vorbereitung von Jahresab­schlüssen, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer­erklärungen sowie der Unterstützung der Steuerbe­raterinnen und Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirt­schaftlichen Angelegenheiten.

Besonders in den ländlichen Regionen Deutschlands mit ausgeprägter Land- und Forstwirt-schaft, aber auch Gartenbau, Weinanbau und anderen landwirt­schaftlichen Nutzungen im Sinne von § 62 Bewertungsgesetz sind Mitarbeiter mit diesen besonderen Kompe­tenzen und Fähigkeiten sehr gefragt.

Die Fortbildung zum FALF kann bereits ein halbes Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Steuerfachange­stelltenausbildung begonnen werden, sofern die Ausbildung in einer Landwirt­schaftlichen Buchstelle absolviert wurde. Alle anderen Fortbildungs­interessierten müssen eine praktische Erfahrung von mindestens einem Jahr auf diesem speziellen Gebiet nachweisen, um die Prüfung ablegen zu können. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen münd­lichen Teil.

Die Fortbildung ist mit weiteren Angeboten der Steuerberater­kammern, wie den Fachassis­tenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT), Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungs­wesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungs­abschlüsse bieten gute Karrierechancen. Nähere Infos zu den Vorberei­tungs­­kursen, zur Prüfungs­­institution sowie den Prüfungs­orten sind bei den örtlichen Steuer­berater­­kammern erhältlich. Eine Übersicht der regionalen Steuerberater­kammern finden Sie hier: Steuerberaterkammern

Weitere Informationen zu den beruflichen Fortbildungs­möglichkeiten und der Steuerfachan­gestelltenausbildung sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.

Praktikanten-Paket

Sie sind Steuer­berater und haben einen Praktikums­platz zu vergeben?
Schauen Sie sich unser Praktikanten-Paket an und nutzen Sie es als Unter­stützung bei der Betreuung Ihrer Praktikanten.

Neben organisatorischen Hilfestellungen enthält das Praktikanten-Paket eine Aufgaben- und Fallsammlung. Diese Unterlagen unterstützen Sie dabei, wenn es darum geht, Ihre Praktikanten mit praxisnahen Aufgaben zu beschäftigen, ohne Einblicke in die Unterlagen Ihrer Mandanten gewähren zu müssen.

Wichtige Informationen für die Kanzlei
(PDF 164,49 KB)
 

Praktikanten-Arbeitsheft: Einkommen­steuer
(PDF 1,33 MB)
 

Praktikanten-Arbeitsheft: Rechnungs­wesen
(PDF 1,22 MB)
 

Praktikum in der Steuer­beratungs­kanzlei:
Musterfall Grünkern

(PDF 1,87 MB)
 

Praktikum in der Steuer­beratungs­kanzlei:
Praktikanten-Übungen

(PDF 3,37 MB)
 

Musterfall: Gustav Grünkern
(ZIP 1,28 MB)