Bundes­­kammer­­versamm­lung

Die Bundes­kammer­versammlung ist die Versammlung der Steuer­berater­­kammern und oberstes Organ der Bundes­steuer­­berater­kammer. Sie tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen.

Aufgaben der Bundes­kammer­versammlung

Zu den Aufgaben der Bundes­kammer­versammlung gehören insbesondere:
 

  • Wahl und Entlastung des Präsidiums
     
  • Beschluss­fassung über die Satzung, Beitrags­ordnung und Wahl­ordnung sowie den Wirtschafts­plan der Bundes­steuer­berater­kammer
     
  • Wahl der Rechnungs­prüfer
     
  • Fest­stellung der mehrheit­lichen Auffassung der Steuer­berater­kammern
     
  • Entscheidung über die nationale und inter­nationale Zusammen­arbeit mit anderen Berufs­kammern und Verbänden
     
  • Beschluss­fassung über Verlaut­barungen der Bundes­steuer­berater­kammer


Zusammen­setzung der Bundes­kammer­versammlung

Die Bundes­kammer­versammlung setzt sich aus Vertretern der Steuer­berater­­kammern zusammen. Jede Steuer­berater­kammer wird durch höchstens drei Delegierte vertreten, die Mitglieder des Vorstands ihrer Kammer sein müssen. Als Begleiter der Delegierten können höchstens zwei weitere Vorstands­mitglieder oder Geschäfts­führer einer Steuer­berater­kammer mit beratender Stimme teilnehmen.

Durch­führung der Bundes­kammer­versammlung

Die Bundes­kammer­versammlung wird unter Mitteilung der Tages­ordnung vom Präsidenten der Bundes­steuer­berater­kammer einberufen und von ihm geleitet. Zeit­punkt und Ort der Bundes­kammer­versammlung bestimmt das Präsidium. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens fünf Steuer­berater­kammern beantragen.

In der Bundes­kammer­versammlung haben die Steuer­berater­kammern je nach Mitglieder­zahl unterschiedliche Stimmen (mindestens zwei, höchstens vier Stimmen). Die Stimmen der Steuer­berater­kammern können nur einheitlich je Kammer abgegeben werden. Änderungen der Satzung, Beitrags­ordnung und Wahl­ordnung sowie die Abberufung von Mitgliedern des Präsidiums bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen; für sonstige Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit aus.