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Jeder Steuerberater muss nicht nur eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung, eine anspruchsvolle Prüfung und konsequente Fortbildung absolvieren.
Er unterliegt zum Schutz der Mandanten und der Steuerrechtspflege auch strengen gesetzlichen Berufspflichten sowie der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern und Berufsgerichte.
Steuerberater sind insbesondere zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen, gewissenhaften und verschwiegenen Berufsausübung sowie zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) und die Berufsordnung (BOStB) regeln die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und die den Steuerberater treffenden Berufspflichten. Das Steuerberatungsgesetz bildet auch die rechtliche Grundlage für die Organisation der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer.
Die Steuerberaterkammern verleihen zudem auf der Grundlage der Fachberaterordnung (FBO) die amtlichen Fachberaterbezeichnungen "Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern".
* für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer
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