Aus­schrei­bungen

Die Bundes­steuer­berater­kammer ist als bundes­unmittelbare Körper­schaft des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Rechts­aufsicht unterliegt, öffentlicher Auftrag­geber im Sinne des Haushalts­rechts (§§ 55, 105 Abs. 1 Nr. 2 BHO). Die Vergabe­ordnungen UVgO und VOB/A, Abschnitt 1 sind jeweils anzuwenden, soweit aufgrund des Beschaffungs­gegenstands einschlägig.

An dieser Stelle informiert die BStBK gemäß den genannten Vorschriften
 

  • für die Dauer von drei Monaten ab Auftrags­vergabe über durch beschränkte Aus­schreibung (ohne Teilnahme­wettbewerb) oder Verhandlungs­vergabe erteilte Aufträge über Lieferungen und nicht-freiberufliche Dienst­leistungen ab einem Auftragswert von 25.000 € netto (§ 30 UVgO),
  • für die Dauer von sechs Monaten ab Auftrags­vergabe über durch beschränkte Aus­schreibung (ohne Teilnahme­wettbewerb) oder Verhandlungs­vergabe erteilte Aufträge über Bau­leistungen ab einem Auftrags­wert von 25.000 € netto – beschränkte Aus­schreibung - bzw. 15.000 € netto – Verhandlungs­vergabe – (§ 20 Abs. 3 VOB/A),
  • fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Aus­schreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A über Bau­leistungen ab einem Auftrags­wert von 25.000 € netto (§ 19 Abs. 5 VOB/A).


Die Veröffent­lichung unterbleibt, wenn Angaben über die Auftrags­vergabe den Gesetzes­vollzug behindern, dem öffentlichen Interesse in anderer Weise zuwider­laufen, die legitimen geschäftlichen Interesse einzelner Personen berühren oder den fairen Wett­bewerb beeinträchtigen würde.
 

Vergebene Aufträge:

Keine aktuellen Ausschreibungen.