Sie interes­sieren sich für die VDB?

Was ist die VDB?

Die Vollmachts­datenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachts­daten zur Vertretung in Steuersachen. Um Sie als Steuerberater in den Prozess zu integrieren, eröffnet Ihnen Ihre Steuerberater­kammer seit Januar 2014 die Möglichkeit, die Vollmachts­datenbank (VDB) zu nutzen. Die Nutzung der Vollmachts­datenbank ist freiwillig.
 

Grundlage ist ein amtliches Vollmachts­formular, welches die Finanzverwaltung herausgegeben hat. Mit dieser Vollmacht kann der Mandant auch die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Steuer­daten erteilen.
 

Ziel der Vollmachts­datenbank ist, die Vollmachtsdaten der Mandanten der teilnehmenden Berufsträger elektronisch an die Finanz­verwaltung zu übermitteln, um so die Berechtigung für den elektronischen Zugriff auf die dort hinterlegten Steuerdaten der Mandanten zu erlangen. Dabei handelt es sich um die Daten der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung sowie um die Steuerkontodaten (soweit hierzu bevollmächtigt wurde). Sie können die Daten mit Ihrer Bearbeitungs­software abrufen, einsehen, überprüfen und in die Einkommen­steuererklärung einfließen lassen. Außerdem können Sie im Rahmen der Vollmachts­datenbank Vertretungs­vollmachten anzeigen und Bekanntgabe­vollmachten übermitteln. Durch die Nutzung der Vollmachts­datenbank können Sie als Steuerberater somit Ihren Mandanten kompetente und komfortable Dienstleistungen medienbruchfrei anbieten.

Welche Vorteile bietet die VDB?

  • Als bevollmächtigter Steuerberater legitimieren Sie sich für den Zugriff auf die bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten Ihrer Mandanten.
     
  • Sie kennen bereits während der Bearbeitung der Steuererklärung die bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten. Sie können diese Daten prüfen und bei Abweichungen Ihren Mandanten informieren, um gegebenenfalls gemeinsam mit ihm eine Bereinigung dieser Daten bei der bereitstellenden Institution zu veranlassen.
     
  • Sie haben die Möglichkeit, die bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten durch Ihre Bearbeitungs­software (soweit diese es ermöglicht) zu übernehmen. So vermeiden Sie Erfassungs­fehler. Folgende Daten können beispielsweise abgerufen werden:
    - die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuer­daten
    - Bescheinigungen über den Bezug von Renten­leistungen
    - Beiträge zu Kranken- und Pflege­versicherungen
    - Vorsorge­aufwendungen
    - Steuerkonto­daten (falls die erteilte Vollmacht das Recht beinhaltet)
     
  • Sie können Vertretungs­vollmachten anzeigen und Bekanntgabe­vollmachten übermitteln. Sofern Sie der Steuerberater­kammer stets Ihre aktuelle Praxis­adresse mitteilen, ist durch den werktäglichen Abgleich der Vollmachts­datenbank mit den Daten des Berufsregisters der Steuerberater­kammer gewährleistet, dass die Bescheide der Finanz­verwaltung an die richtige Adresse übermittelt werden.