FAQ-Katalog und Checklisten der BStBK zu den Überbrückungshilfen

Berlin, 14.09.2020

Wer kann Überbrückungs­hilfe in Anspruch nehmen? Was für Kosten sind grund­sätzlich förder­fähig? Diese und weitere Fragen rund um die neuen Über­brückungs­hilfen beantwortet die Bundes­steuer­berater­kammer in ihrem FAQ-Katalog für Steuer­berater. Ebenfalls stellt sie dem Berufs­stand Checklisten für die Antrag­stellung und eine Zusatz­vereinbarung zur Bean­tragung der Gewährung für Überbrückungshilfen zur Verfügung. Die Dateien sind unter „Dokumente“ und in der Infothek verfügbar.

Fragen zu tech­nischen Proble­men im Zusammen­­hang mit der Regi­­strierung für die Über­­brückungs­­hilfe kann die BStBK nicht beantworten.

Beachten Sie bitte auch die neue Telefon­nummer für die Über­brückungshilfe-Hotline des BMWi ab dem 17.09.2020: +49 30-52685087